Konstruktionsservice-Scheibenzuber
  Allg. Geschäftsbedingungen
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                       Ausgabe 01/2006

1.   Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Erklärung.
Sollte eine Bestimmung der getroffenen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht - Gerichtstand ist Freyung
 
2.   Konstruktion
 
2.1 Regieaufträge
Die Konstruktionsleistung erfolgt im Umfang und Ausführung den Vorgaben des Aufraggebers.
Für Schutzrechtsverletzungen aufgrund von Kundenvorgaben haftet dieser im vollen Umfang.
Der Ersatz von Schäden durch die Benutzung von Einrichtungen und Geräten des Auftraggebers seitens unseres Mitarbeiters ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Konstruktionsleistung ist mit der Bestätigung des Tätigkeitsnachweises anerkannt.
Die Freigabe der Konstruktion durch den Auftraggeber ist Voraussetzung zur Weitergabe der Zeichnungen und Stücklisten in die Fertigung oder zur Bestellung von Kaufteilen.
Mit der Freigabe der Konstruktion geht die Verantwortung dafür auf den Auftraggeber über.
Für die Verrechnung gilt der aktuelle Regie-Stundensatz lt. Angebot
2.2 Projektaufträge
Der Kunde hat die Anforderungen an den Projektauftrag in Form eines Lastenheftes zu dokumentieren. Nachträgliche Änderungen bzw. zusätzliche Anforderungen werden nach zeitlichem Mehraufwand mit dem zeitlich gültigen Regie-Stundensatz verrechnet, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
Mit der Abnahme der Konstruktion geht die Verantwortung dafür auf den Auftraggeber über. Die Abnahme erfolgt unmittelbar bei Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterabe zur Fertigung oder Bestellung von Kaufteilen.
 
3.   Mängelhaftung
Bei der Feststellung zeichnerischer oder konstruktiver Mängel bei Freigabe bzw. Abnahme kann der Auftraggeber auf kostenlose Nachbesserung bestehen. Folgeschäden oder weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
 
4.   Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen in entsprechender Höhe zurückhalten.
Bei Zahlungsverzug länger als 30 Tage nach Rechnungsstellung, können Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Dt. Bundesbank berechnet werden.
 
 
 
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